Ihr Konto  |  Warenkorb  |  Kasse
  Home » Allgemeine Geschäftsbedingungen
   Käse 
   Geschenke 
   Appenzeller Spezialitäten 
   Gut eingerichtet 
   Gut angezogen 
   Freizeit 
   Taschen 
   Musik 
   Gutscheine 

Warenkorb
    Ihr Warenkorb ist leer.

Informationen
Datenschutz
Unsere AGB's
Kontakt
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen der Genossenschaft Appenzeller Schaukäserei, Stein AR

1.

Allgemeines

1.1

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Kunden ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind, auch wenn sie später im Verlaufe der Verhandlungen zugestellt worden sind.

1.2

Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2.

Offerten und Vertragsabschluss

2.1

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Appenzeller Schaukäserei nach Eingang einer Bestellung deren An­nahme schriftlich bestätigt hat.

2.2

Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

3.

Umfang der Lieferung

3.1

Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massge­bend.

Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.2

Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch die Appenzeller Schaukäserei vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.

4.

Vorschriften im Bestimmungsland

Der Besteller hat die Appenzeller Schaukäserei spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördli­chen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, sowie den Betrieb be­ziehen.

5.

Preise

5.1

Die publizierten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird in Schweizerfranken, ohne Porto, inklusive Mehrwertsteuer.

5.2

Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die Appenzeller Schaukäserei bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.

5.3.

Bei einer Bestellung unter 50 Schweizer Franken wird ein Mindermengenzuschlag von fünf Schweizer Franken verrechnet.

6.

Zahlungsbedingungen

6.1
6.2

Die Waren werden nur auf Vorauszahlung oder via Kreditkartenzahlung geliefert.
Für Lieferungen in andere Länder gegen Vorauszahlung oder via Kreditkartenzahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.

6.3

Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten.

Anderslautende Zahlungsbedingungen wer­den speziell vereinbart.

7.

Lieferfrist

7.1

8.

Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch die Appenzeller Schaukäserei und nach voll­ständiger Bereinigung der technischen Belange.
Lieferung, Portokosten, Zahlungsbedingungen Ausland
Der Versand ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Portokosten betragen mindestens CHF 40.- ca. € 20.-. und werden dem Kunden weiterverrechnet. Die Zoll EU-Bestimmungen für Lebensmittel sind nicht ganz einfach. Es kann vorkommen, dass die Pakete am Zoll länger liegen bleiben. Deshalb kann die Käsequalität leider nicht garantiert werden. Zusätzlich ist eine Vorauszahlung via Kreditkarte oder Banküberweisung nötig. 

9.

Lieferung, Transport und Versicherung

9.1

Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten.

9.2

Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer und an die Appenzeller Schaukäserei zu richten.

9.3

Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von der Appenzeller Schaukäserei abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung des Bestellers.

10.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und der Appenzeller Schaukäserei allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

11.

Gewährleistung und Haftung

11.1

Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

11.2

Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchs­anweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ab­lauf der Gewährleistungsfrist.

11.3

Sollten die Produkte während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Gebrauch Fehler aufweisen, so wird im Ermessen von der Appenzeller Schaukäserei Ersatz geleistet. Die Rücktransportkosten und die Weiterleitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

11.4

Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 11.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzliefe­rung oder Eliminierung des Fehlers durch die Appenzeller Schaukäserei behoben, so kann der Besteller Herab­setzung des Erwerbspreises verlangen.

11.5

Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderun­gen der Produkte vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Appenzeller Schaukäserei Ge­legenheit gibt, den Mangel zu beheben.

11.6

Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechter Qualität der Produkte, mangelhafte Verpackung oder anderer Gründe entstanden sind, welche die Appenzeller Schaukäserei nicht zu vertreten hat.

11.7

Der Ersatz jeglichen weiteren Schadens über das vorstehend Zugesagte hinaus ist ausgeschlossen.

11.8

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestel­lers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen ab­schliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhe­bung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflicht­rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

12.

Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt und vollständig zu retournieren. Alle Lebensmittel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.  Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind die auf Kundenwunsch speziell bestellten, angefertigten und/oder angepassten Produkte. In Sonderfällen behält sich die Genossenschaft Appenzeller Schaukäserei das Recht vor, die Arbeitskosten für eine Wiederherstellung des Originalzustandes eines Produktes zu verrechnen. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordungsgemäss retourniert, erhält er von der Genossenschaft Appenzeller Schaukäserei eine Gutschrift ( Rückerstattung ) oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung. Bei einer Rücknahme können die Abholkosten in Rechnung gestellt werden.

13.

Anwendbares Recht

Anwendbares Recht: Der Einzelvertrag, die vorliegenden AGB und das einschlägige Schweizerische Recht.

14.

Gerichtsstand ist Stein AR, Schweiz.

 

Die relevante Sprache ist deutsch.



Weiter